AGBs

Bitte laden Sie sich das Verkäufernummerformular herunter und bringen Sie es bitte ausgefüllt zu Ihrem Termin mit.

1.Annahme von Verkaufsware
…rosarot… Kinder-Second-Hand übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des
Kunden für drei Monate. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne
Begründung abzulehnen. Der Verkäufer/Kunde erklärt verbindlich und haftet da-für, dass
die übergebene Ware sein Eigentum ist. Im Falle von Markenware übernehmen wir
ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte
Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und/oder Plagiatsrechts vorliegt.
Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem
Verkauf von Plagiaten ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadens-fall an den
Besitzer der Ware Regressanspruch zu stellen.
2.Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist neuwertig und
gepflegt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln. Schuhe sind
neuwertig oder in einem guten, tragbaren Zustand. Gebrauchsgegenständesind sauber,
funktionstüchtig und vollständig. Kinderautositze entsprechen der DIN-Norm (TÜVAufkleber)
und sind unfallfrei. Der Eigentümer bestätigt die Mängelfreiheit der Ware.
3.Vergütung
Der Verkaufspreis wird ausschließlich von …rosarot… Kinder-Second-Hand festgelegt.
Der Besitzer der Ware erklärt sich mit den Preisen einverstanden. Nach Ablauf der
Kommissionszeit erhält der Besitzer der Ware nach Abzug der gesetzlichen
Mehrwertsteuer 50% (bei Waren unter 50 €) 60% (bei Waren über 50€ jedoch unter 100€)
oder auch 70% (bei Waren über 100€) vom ausgeschriebenen Verkaufspreis. Sollte nach
der Annahme Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, kommt diese Ware nicht
in den Verkauf, oder wird durch uns-ohne Rücksprache-entsprechend reduziert.
4.Auszahlung
Der Verkaufserlös muss spätestens in der auf der Abholkarte angegebenen Woche
erfolgen. Falls dem Besitzer der Ware dies nicht möglich ist, muss er vor dem Abhol-datum
einen neuen, zeitnahen Termin vereinbaren. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage
der Abholkarte.
5.Warenrückgabe
Nach Ablauf der Kommissionszeit, bekommt der Abgeber der Ware eine Woche Zeit, die
Restware und auch das Geld im …rosarot… Kinder-Second-Hand Laden abzuholen, oder
wenn dies nicht möglich ist einen neuen Termin zu vereinbaren. Erhalten wir keine
Nachricht geht diese nach Ablauf der Frist in das Eigentum von …rosarot… Kinder-
Second-Hand über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, entsorgt oder
gespendet. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten,
erlischt ebenfalls der Anspruch.
6.Vorzeitige Abholung der Kommissionsware
Sollte der Kunde seine Artikel vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurückverlangen,
wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Wertes laut Warentabelle
verrechnet. Dieser Betrag ist vor Rückgabe der Ware zu entrichten
7.Haftung
…rosarot… Kinder-Second-Hand übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und
Leitungswasserschäden, oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei
Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
8.Rechtsgültigkeit
…rosarot… Kinder-Second-Handbehält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und
diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGBs werden mit der
Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit Ihrer Unterschrift auf der
Verkäufernummernvergabe erklären sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden. Sollten sich die AGBs aktualisieren oder erweitern, werden sie bei ihrem
nächsten Kontakt mit uns, über die Änderung informiert.
9.Gewährleistung
Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und …rosarot… Kinder-Second-
Hand als Vermittler agiert, ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausdrücklich
ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der Käufer das Angebot so wie gesehen und
beschrieben an. Die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart. Kommissionsware
ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Friedrichshafen,05.06.2019