AGBs

Bitte laden Sie sich das Verkäufernummerformular herunter und bringen Sie es bitte ausgefüllt zu Ihrem Termin mit.

Annahme von Verkaufsware
…rosarot… Kinder-Second-Hand übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des
Kunden für drei Monate. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne
Begründung abzulehnen. Der Verkäufer/Kunde erklärt verbindlich und haftet dafür, dass
die übergebene Ware sein Eigentum ist. Im Falle von Markenware übernehmen wir
ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte
Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und/oder Plagiatsrechts vorliegt.
Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem
Verkauf von Plagiaten ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den
Besitzer der Ware Regressanspruch zu stellen. Boxen und Taschen mit nicht angenommener Ware muss nach der Information innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden. Wenn dies nicht erfolgt, werden diese ohne weitere Benachrichtigung für einen wohltätigen Zweck gespendet.

Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist neuwertig und
gepflegt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln. Schuhe sind
neuwertig oder in einem guten, tragbaren Zustand. Gebrauchsgegenstände sind sauber,
funktionstüchtig und vollständig. Kinderautositze entsprechen der DIN-Norm (TÜVAufkleber) und sind unfallfrei. Spiele und Puzzles vollständig, Bucher unbeschädigt und nicht vermalt. Spielwaren mit Funktionen sind zur Prüfung der Funktionalität mit Batterien abzugeben. Spielwaren ohne Batterien werden nicht in den Verkauf aufgenommen. Der Eigentümer bestätigt die Mängelfreiheit der Ware.

Vergütung
Der Verkaufspreis wird von …rosarot… Kinder-Second-Hand festgelegt. Bei Großartikeln wie Möbel, Kinderwägen etc. Wird gemeinsam ein Preis besprochen.
Der Besitzer der Ware erklärt sich mit den Preisen einverstanden. Nach Ablauf der
Kommissionszeit erhält der Besitzer der Ware nach Abzug der gesetzlichen
Mehrwertsteuer 50% (bei Waren unter 50 €) 60% (bei Waren über 50€ jedoch unter 100€)
oder auch 70% (bei Waren über 100€) vom ausgeschriebenen Verkaufspreis. Sollte nach
der Annahme Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, kommt diese Ware nicht in den Verkauf und steht direkt zur Abholung bereit.

Auszahlung
Der Verkaufserlös muss in der auf der Abholkarte angegebenen Woche abgeholt werden.
 Falls dem Besitzer der Ware dies nicht möglich ist, muss er vor dem Abholdatum
einen neuen, zeitnahen Termin vereinbaren. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage
der Abholkarte.

Warenrückgabe
Nach Ablauf der Kommissionszeit, bekommt der Abgeber der Ware zwei Wochen Zeit, die Restware und auch das Geld im …rosarot… Kinder-Second-Hand Laden abzuholen, oder
wenn dies nicht möglich ist einen neuen Termin zu vereinbaren. Erhalten wir keine
Nachricht geht diese nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen in das Eigentum von …rosarot… Kinder-Second-Hand über und wird nach eigenem Ermessen
gespendet. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten,
erlischt ebenfalls der Anspruch.

Vorzeitige Abholung der Kommissionsware
Sollte der Kunde seine Artikel vor Ende der Kommissionszeit ganz oder teilweise zurückverlangen,
wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Wertes laut Warentabelle
verrechnet. Dieser Betrag ist vor Rückgabe der Ware zu entrichten

Abgabetermin

Eine Abgabe ohne Terminabsprache ist nicht möglich. Termine müssen vorab vereinbart werden. Bei Terminvereinbarung wird der Termin per WhatsApp, E-Mail oder schriftlich auf der Terminkarte, bei Vereinbarung im Laden festgehalten. Diese Bestätigung muss bei der Abgabe vorgezeigt werden. Wenn diese nicht vorgewiesen werden kann, wird die Ware nicht angenommen. Nicht eingehaltene Termine werden nicht mehr berücksichtigt. In diesem Fall erlischt die Abgabebestätigung und eine neue Terminanfrage muss gestellt werden.

Haftung
…rosarot… Kinder-Second-Hand übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und
Leitungswasserschäden, oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei
Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.

Rechtsgültigkeit
…rosarot… Kinder-Second-Handbehält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und
diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGBs werden mit der
Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit Ihrer Unterschrift auf der
Verkäufernummernvergabe erklären sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden. Sollten sich die AGBs aktualisieren oder erweitern, wird die neueste Version per E-Mail an die bestehenden Verkäufernummern versendet. Bei Nichtvorlage einer E-Mailadresse wird die Aktualisierung mit dem nächsten Kontakt mit uns im Laden ausgehändigt.

Gewährleistung
Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und …rosarot… Kinder-Second-Hand als Vermittler agiert, ist eine Gewährleistung sowie eine Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der Käufer das Angebot so wie gesehen und beschrieben an. Die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart.

Friedrichshafen, 26.12.2023